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HTTP/1.1 200 OK 访问时间:2015年10月06日 03:10:25 服务器:Apache/2.2.22 (Debian) Content-Encoding: gzip X-Content-Encoded-By: class.gzip_encode 0.66 设置Cookie:fe_typo_user=tg0pwOga0kPoSG-TXKP4KrGTD4aA2WT7lc9YRKLM-ppdhUd5X7O3iQKqql0VINSL; path=/ 文件大小:14766 Keep-Alive: timeout=3, max=100 连接:Keep-Alive 类型:text/html;charset=utf-8 网站编码:utf-8
Shortcuts:zum Inhaltzur Hauptnavigationzur Subnavigationzur Suchezur MetanavigationKreisgruppe Cochem-ZellSie befinden sich hier:StartseiteErörterungsverfahren PFV Sportboothafen Zell Briedel 28. Juli 2015 P R E S S E M I T T E I L U N GZum Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Hafens für Sportboote bei Mo-km 89,85 (Gemarkung Zell/Briedel)Gemeinsam mit den Mitgliedern der BI Zeller Hamm und den betroffenen Grundstückseigentümern wurde in 2 Terminen insgesamt 15 Stunden die bereits schriftlich vorgetragenen Einwände mit den Behörden und dem Antragssteller erörtert.Zahlreiche Einwände wurden vorgetragen:In den Weinbergsflächen soll ein Hafen und angrenzend ein Ferienpark mit 200 Wohneinheiten errichtet werden. Im Hafen sind 140 Bootsliegeplätze vorgesehen (hiervon 126 Dauerliegeplätze), die als schwimmende Wochenendhäuser in den Unterlagen des Investors bezeichnet werden. Hierzu sollen 200.000 m³ Erde und Fels in einer 18-monatigen Bauphase ausgegraben werden. Zudem werden aus der Mosel 3.000 m³ Bodenmassen ausgebaggert um eine Fahrrinne zum Hafen zu schaffen. Dies alles für einen privaten Investor, der laut eigener Wirtschaftlichkeitsberechnung einen Überschuss von 5 Mio. € erwirtschaften will!Der Eingriff in den Naturhaushalt ist nicht ausgleichbar, so Agnes Hennen, BUND Kreisvorsitzende. Dieser Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet der Mosel soll durch 9,8 ha externer Ausgleichsmaßnahmen, die auf viele einzelne Parzellen im Großraum Zell, so auch im Altlayer Bachtal und im Merler Bachtal durch seit Jahren brachliegende Weinbergsflächen ausgeglichen werden. Hiergegen hat der BUND eingewendet, dass es in der Biotopkartierungsanleitung RLP (Stand 2007) zu Rebkulturbrachen heißt:Bei aufgegebenen Rebanlagen bzw. brachgefallenen Weinbergen in Steillagen handelt es sich häufig um sehr artenreiche Biotoptypen mit einem vielfältigen Nebeneinander verschiedener Lebensräume. Vielfach sind diese Flächen Standorte von gefährdeten Pflanzenarten (Rote Liste) oder seltenen Pflanzengesellschaften. Weinbauflächenbrachen stehen auf der Roten Liste der Biotoptypen von RLP (1989). Struktur- und artenreiche Ausbildungen werden ab einer Größe von 1.000 qm als schutzwürdiges Biotop kartiert. Bei weiteren Ausgleichsflächen handelt es sich nach der Biotopkartieranleitung RLP (Stand 2007) um pauschal geschützte Biotope (§ 28 BNatSchG), die aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit nicht mehr aufwertbar sind. Deshalb können diese Biotope nicht als Ausgleichsflächen herangezogen werden. Diese vorgeschlagenen Ausgleichsflächen sind daher zu streichen.Weiterhin haben die BUND Vertreter gefordert:Die Größe der CEF-Flächen (Ausgleichsflächen für Reptilien) von 1.600 m² im Moselvorland ist für die zu erwartende Anzahl an Eidechsen sowohl für eine Umsiedlung als auch für eine Zwischenhälterung unzureichend. Nach Berechnungen der vom BUND beauftragten Reptilien-Expertin werden insgesamt 22.060 m² (2,206 ha) benötigt. Die Berechnung in den Planunterlagen
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